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   "es kann der Frömmste nicht in Frieden leben,
     wenn es dem Nachbarn nicht gefällt"

Die Schiedsleute Jens Friedrich und Marion Halten-Bartels berichten über ihre Erfahrungen des Schiedsamtes

 

19.5.2009/jf

 

Schlichten statt Richten, Vertragen statt Klagen das ist das Motto der Schiedsämter, die in jedem Bezirk vertreten sind.
Charlottenburg-Wilmersdorf ist nach der Straßenstruktur in 8 verschiedene Schiedsbezirke unterteilt.

Das Schiedsamt ist das kleinste Amt in der Bundesrepublik- 1-PersonenAmt und direkt dem Amtsgericht unterstellt, betreut wird es durch das Bezirksamt, wobei die Schiedsleute nach einem vorherigen Auswahlverfahren von der Bezirksverordnetenversammlung gewählt werden.

Das Schiedsverfahren ist eine Einrichtung zur vor- und außergerichtlichen Klärung bestimmter Rechtsstreitigkeiten. Dies betrifft sowohl zivilrechtliche als auch strafrechtliche Angelegenheiten.

Aufgabe der Schiedsleute ist es, einvernehmliche Lösungen für Streitigkeiten zu finden.

Wenn bei Straftaten kein öffentliches Interesse an einer Strafverfolgung besteht, können Betroffene nur eine Privatklage erheben. Hier muß aber vor einer gerichtlichen Klärung zwingend ein Schiedsverfahren duchgeführt werden.

Die Gebühren für ein Schiedsverfahren liegen bei ca. 35 EUR.

Die Rechtsgrundlage für Schiedsverfahren ergibt sich aus dem Berliner Schiedsamtsgesetz

 

Informationen zur Zuständigkeit erhält man ebenfalls in den Bürgerämtern, beim Polizeiabschnitt oder in den Rathäusern

 

weiter Infos unter:
http://www.schiedsamt.de/84.html

 



 



 

 

 

 


 


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