"es kann der Frömmste nicht in Frieden
leben,
wenn es dem Nachbarn nicht gefällt"
Die Schiedsleute Jens Friedrich und Marion
Halten-Bartels berichten über ihre Erfahrungen des
Schiedsamtes
19.5.2009/jf
Schlichten statt Richten, Vertragen statt
Klagen das ist das Motto der Schiedsämter, die in jedem
Bezirk vertreten sind.
Charlottenburg-Wilmersdorf ist nach der Straßenstruktur in
8 verschiedene Schiedsbezirke unterteilt.
Das Schiedsamt ist das kleinste Amt in der Bundesrepublik-
1-PersonenAmt und direkt dem Amtsgericht unterstellt,
betreut wird es durch das Bezirksamt, wobei die
Schiedsleute nach einem vorherigen Auswahlverfahren von der
Bezirksverordnetenversammlung gewählt werden.
Das Schiedsverfahren ist eine Einrichtung zur vor- und
außergerichtlichen Klärung bestimmter Rechtsstreitigkeiten.
Dies betrifft sowohl zivilrechtliche als auch
strafrechtliche Angelegenheiten. Aufgabe der
Schiedsleute ist es, einvernehmliche Lösungen für
Streitigkeiten zu finden. Wenn bei
Straftaten kein öffentliches Interesse an einer
Strafverfolgung besteht, können Betroffene nur eine
Privatklage erheben. Hier muß aber vor einer gerichtlichen
Klärung zwingend ein Schiedsverfahren duchgeführt werden.
Die Gebühren für ein Schiedsverfahren liegen bei ca. 35 EUR.
Die Rechtsgrundlage für Schiedsverfahren ergibt sich aus
dem Berliner Schiedsamtsgesetz
Informationen zur Zuständigkeit erhält man ebenfalls in den
Bürgerämtern, beim Polizeiabschnitt oder in den Rathäusern
weiter Infos unter:
http://www.schiedsamt.de/84.html
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